Angeln ohne Angelschein in Hessen: Was ist erlaubt?
Wer in Hessen ohne Fischereischein angeln darf, was Kinder und Jugendliche unter Aufsicht dürfen, wie es am Angelteich aussieht und mit welchen Strafen und Bußgeldern du rechnen musst.
Du willst in Hessen angeln, hast aber keinen Angelschein? Das geht nur in wenigen, klar geregelten Fällen.
Die wichtigste Ausnahme betrifft Jugendliche: Ab zehn und bis unter 16 Jahren dürfen sie ohne Prüfung mit der Handangel fischen, wenn eine volljährige Person mit Schein die Aufsicht führt.1 Daneben gibt es Kinder als Unterstützer, Helfer und den Besucherschein für Gäste aus dem Ausland.
Dieser Artikel zeigt dir, wer was darf, was ein Erlaubnisschein damit zu tun hat und was bei einem Verstoß droht. Wie die Prüfung abläuft, steht auf der Startseite mit dem Prüfungstrainer.
- Grundsatz
- Schein Pflichtmit Lichtbildausweis mitführen1
- Jugendliche
- 10 bis 15 Jahreunter Aufsicht eines Volljährigen mit Schein1
- Bußgeld
- bis 10.000 €§ 53 HFischG, dazu Scheinentzug1
- Straftat
- bis 2 JahreFischwilderei, § 293 StGB2
Grundsatz: Fischereischeinpflicht
In Hessen dürfen nur Inhaber eines gültigen Fischereischeins den Fischfang ausüben.1 Der Schein gilt nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Du führst ihn beim Angeln mit und zeigst ihn auf Verlangen vor, digital ist erlaubt.1
Dazu kommt der Nachweis, dass die Fischereiabgabe für das laufende Kalenderjahr bezahlt ist.1
Die Regel gilt für jedes Angeln, nicht nur an großen Seen. Auch Fischteiche, die künstlich angelegt oder ablassbar sind, fallen unter das Gesetz. Ein einzelner Wurf am Bach zählt genauso.1
Die Ausnahmen
Das Gesetz kennt einige Fälle, in denen du ohne eigenen Fischereischein fischen darfst. Jeder hat Bedingungen.
Jugendliche von 10 bis unter 16 Jahren
Jugendliche, die mindestens zehn und noch nicht 16 Jahre alt sind, dürfen ohne Fischereischein mit der Handangel fischen. Bedingung: Eine volljährige Person mit gültigem Schein führt die Aufsicht. Ihr Alter müssen die Jugendlichen mit einem Lichtbildausweis nachweisen können.1
Wohnen sie in Hessen, zahlen sie eine Fischereiabgabe von 3,50 Euro im Jahr.13 Einen Erlaubnisschein für das Gewässer können sie trotz fehlendem Schein bekommen.1
Kinder bis 10 Jahre
Jüngere Kinder angeln nicht mit eigener Rute. Sie dürfen aber eine volljährige, zum Fischfang berechtigte Person mit deren Handangel unterstützen, wenn sie so ans Angeln herangeführt werden.1
Erlaubt sind dabei die Kinder aus einem Hausstand oder zwei Kinder aus verschiedenen Hausständen.1 Am Edersee sieht der Naturpark es genauso: Kinder unter zehn nur mit einem Erwachsenen, der Schein und Karte hat, und höchstens zwei Kinder je Aufsichtsperson.4
Helfer
Volljährige Berechtigte dürfen sich beim Fischen helfen lassen, etwa beim Keschern oder Landen. Die Helfer müssen sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich aufhalten.1
Mit der Handangel darf ein Helfer nur fischen, wenn der Berechtigte nachweislich körperlich beeinträchtigt ist, und dann auch nur einer der Helfer.1 Einen eigenen Erlaubnisschein brauchen Helfer nicht.1
Angelteiche und Gartenteiche
Hier ist Hessen strenger als viele denken. Ausgenommen vom Gesetz sind nur Kleinteiche im Haus- und Gartenbereich, die keine Verbindung zu anderen Gewässern haben, über die Fische wechseln können, und Hälterungen außerhalb von Gewässern.1
Bewirtschaftete Angelteiche und Forellenanlagen sind dagegen Fischteiche im Sinne des Gesetzes. Dort brauchst du also einen Fischereischein.1 Eine eigene Sonderregel für Angelparks haben wir nicht gefunden. Wirbt eine Anlage mit Angeln ohne Schein, frag nach, worauf sie sich beruft.
Gäste aus dem Ausland und anderen Bundesländern
Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann einen Besucherfischereischein bekommen. Er gilt einen Monat im Kalenderjahr und setzt einen Sachkundenachweis voraus, etwa einen ausländischen Fischereischein.1 Am Edersee stellen ihn laut Naturpark die Rathäuser in Edertal (Giflitz) und Bad Wildungen aus.4
Fischereischeine bestimmter anderer Bundesländer erkennt Hessen an, wenn sie gleichwertig sind. Mit einem solchen Schein brauchst du also keinen hessischen.15
Sonderfischereischein bei gesundheitlichen Gründen
Wer die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ablegen kann, bekommt unter Umständen einen Sonderfischereischein ohne Prüfung. Fischen darf er damit nur in Begleitung einer volljährigen Person mit Schein.1 Das ist trotzdem ein Fischereischein, nur ohne Prüfung.
Wer darf was?
| Personengruppe | Voraussetzung | Erlaubnisschein nötig? |
|---|---|---|
| Erwachsene mit Fischerprüfung | Fischereischein, Lichtbildausweis und Fischereiabgabe1 | Ja, außer sie haben selbst das Fischereirecht1 |
| Jugendliche, 10 bis 15 Jahre | Aufsicht durch einen volljährigen Scheininhaber, Altersnachweis, Abgabe 3,50 €13 | Ja, sie können einen bekommen1 |
| Kinder bis 10 Jahre | Nur Unterstützung an der Handangel eines berechtigten Erwachsenen1 | Nicht eigenständig, der Erwachsene braucht ihn |
| Helfer | Berechtigter ist dabei, Handangel nur bei körperlicher Beeinträchtigung1 | Nein1 |
| Gartenteich ohne Verbindung zu anderen Gewässern | Fällt nicht unter das Fischereigesetz1 | Nicht relevant |
| Angelteich, Forellenanlage | Fischereischein nötig1 | Erlaubnis des Betreibers |
| Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland | Besucherfischereischein, ein Monat im Jahr1 | Ja |
| Inhaber eines anerkannten Scheins aus einem anderen Bundesland | Anerkennung bei Gleichwertigkeit5 | Ja |
Erlaubnisschein und Fischereischein
Beide Papiere sind etwas Verschiedenes, und du brauchst meistens beide.
- Fischereischein: Staatlicher Nachweis, dass du fischen darfst. Du bekommst ihn nach der Fischerprüfung bei deiner Gemeinde, seit 2026 gilt er lebenslang.1
- Erlaubnisschein (Angelkarte): Die Erlaubnis des Fischereiberechtigten oder Pächters, an einem bestimmten Gewässer zu fischen. Er gilt höchstens ein Kalenderjahr und wird nur an Inhaber eines Scheins oder an Jugendliche unter Aufsicht ausgegeben.1
Wer am Gewässer kein eigenes Fischereirecht hat, braucht zusätzlich den Erlaubnisschein und muss ihn beim Angeln dabeihaben.16
Der Fischereischein ersetzt die Karte also nicht, und die Karte ersetzt nicht den Schein. Wo es welche Karten gibt, zeigt der Überblick der Angelseen in Hessen. Was beides kostet, steht im Artikel Angelschein Hessen: Kosten.
Strafen und Bußgelder
Ohne Schein zu angeln kann zwei Folgen haben, je nachdem, was du falsch gemacht hast.
Ordnungswidrigkeit nach dem HFischG
Wer ohne gültigen Fischereischein fischt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt bis zu 10.000 Euro, zusätzlich kann der Fischereischein entzogen werden.1
Den gleichen Rahmen gibt es für weitere Verstöße rund ums Angeln ohne Berechtigung:1
- Schein oder Erlaubnisschein nicht mitführen oder nicht vorzeigen.
- Fischereiabgabe nicht zahlen oder den Nachweis nicht dabeihaben.
- Mehr Kinder als erlaubt mitnehmen oder die Altersgrenze überschreiten, und als Jugendlicher das Alter nicht nachweisen können.
- Gebrauchsfertiges Fanggerät an einem Gewässer mitführen, an dem du nicht fischen darfst.
- Als Gewässerinhaber Erlaubnisscheine an Personen ohne Schein ausgeben.
Zuständig ist die Fischereibehörde. Sie kann außerdem Gegenstände einziehen, zum Beispiel das Angelgerät.1 Auf manchen Seiten liest du einen niedrigeren Höchstbetrag. Maßgeblich ist der Gesetzestext, und der nennt 10.000 Euro.
Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen Fischerei-, Natur- oder Tierschutzrecht kann später sogar dazu führen, dass dir der Schein versagt wird.1
Fischwilderei nach dem Strafgesetzbuch
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts fischt, etwa an einem fremden Gewässer ohne Erlaubnis, begeht Fischwilderei. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.2
Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Fischwilderei ist in Hessen ein Grund, den Fischereischein zu versagen.1
Der wichtigste Unterschied: Fehlt nur der Fischereischein, liegt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit vor. Fehlt die Erlaubnis des Gewässerinhabers, droht zusätzlich ein Strafverfahren. Welche Folge im Einzelfall eintritt, entscheiden die Fischereibehörde bzw. die Staatsanwaltschaft.
Der legale Weg: Fischerprüfung
Wer dauerhaft angeln will, kommt an der Fischerprüfung kaum vorbei. Sie hat 60 Fragen aus fünf Gebieten, du hast zwei Stunden Zeit. Bestanden hast du mit mindestens 45 richtigen Antworten und mindestens neun in jedem Gebiet.3
Vorher besuchst du einen praktischen Lehrgang von mindestens acht Stunden.3 Den Schein bekommst du ab 14 Jahren.1 Aktuelle Termine und den Anmeldeweg findest du im Artikel Fischerprüfung Hessen Termine.
Unser Fischerprüfung Hessen Online-Trainer
Für den Prüfungsteil gibt es unseren Online-Trainer mit allen Fragen der Fischerprüfung Hessen. Den Stoff zu Fischarten und Schonzeiten findest du zusätzlich in den Artikeln Fischarten in Hessen und Schonzeiten Hessen.
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Bestanden hast du ab 45 richtigen Antworten und mit mindestens 9 von 12 in jedem Sachgebiet. Am Ende siehst du sofort, ob du bestanden hättest.
Lernstand je Sachgebiet: Wann du prüfungsreif bist
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Das ist wichtig, weil du in jedem Sachgebiet 9 von 12 brauchst. So siehst du rechtzeitig, ob etwa Gerätekunde oder Rechtskunde noch wackelt.
Falsche Antworten kommen wieder
Der Trainer merkt sich, was du schon kannst. Fragen, die du falsch hattest, tauchen wieder auf, bis sie sitzen.
Bei jeder Frage siehst du außerdem, wie oft andere danebenliegen und welche Antwort sie verwechseln.
Lernplan bis zum Prüfungstermin
Trag dein Prüfungsdatum ein, dann verteilt der Trainer die Fragen auf die verbleibenden Tage.
Statt alles am letzten Abend zu pauken, wartet jeden Tag eine kleine Runde.
Die Termine findest du im Artikel Fischerprüfung Hessen Termine.
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Bestehst du trotzdem nicht, bekommst du beim Einmalkauf dank Geld-zurück-Garantie dein Geld zurück. Den Pflichtlehrgang ersetzt der Trainer nicht, auf die Prüfung bist du damit aber gut vorbereitet.
Häufige Fragen
Darf man in Hessen ohne Angelschein angeln?
Nein, außer in den Ausnahmen: als Jugendlicher von 10 bis 15 Jahren unter Aufsicht, als Kind bis 10 an der Angel eines Erwachsenen, als Helfer oder mit Besucherschein. Gartenteiche ohne Verbindung zu anderen Gewässern fallen nicht unter das Gesetz.1
Wie heißt der Angelschein in Hessen offiziell?
Fischereischein. Die Karte für das Gewässer heißt Fischereierlaubnisschein, im Alltag Angelkarte.1
Was passiert, wenn man ohne Angelschein erwischt wird?
Es droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro, dazu kann der Schein entzogen und das Gerät eingezogen werden. Fischst du zusätzlich ohne Erlaubnis am fremden Gewässer, kommt Fischwilderei in Betracht.12
Ab welchem Alter dürfen Kinder in Hessen angeln?
Mit eigener Handangel ab zehn Jahren, unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers. Jüngere Kinder dürfen nur an der Angel eines Erwachsenen mithelfen.1
Brauche ich einen Angelschein am Forellenteich?
Ja. Angelteiche und Forellenanlagen fallen unter das Fischereigesetz. Ausgenommen sind nur kleine Gartenteiche ohne Verbindung zu anderen Gewässern.1
Gibt es einen Urlauberfischereischein?
Für Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland gibt es den Besucherfischereischein für einen Monat im Kalenderjahr. Scheine aus anderen Bundesländern erkennt Hessen bei Gleichwertigkeit an.15
Quellen
- Hessisches Fischereigesetz (HFischG) vom 17.11.2022, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 36 (rp-kassel.hessen.de)
- Strafgesetzbuch § 293: Fischwilderei (gesetze-im-internet.de)
- Hessische Fischereiverordnung (HFischV) vom 14.04.2023, Volltext (lexaris.de)
- Naturpark Kellerwald-Edersee: Angeln am Edersee und Affolderner See (en.naturpark-kellerwald-edersee.de)
- RP Kassel: Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer (rp-kassel.hessen.de)
- Hessisches Ministerium: Fischerei, Fischereischein, Fischerprüfung und Abgaben (landwirtschaft.hessen.de)
Genug gelesen, Zeit zum Üben
10 Fragen aus der echten Prüfung, sofort die Lösung und am Ende siehst du, wo du stehst.