In Hessen gilt für zehn Fischarten eine Schonzeit mit Entnahmemaß, dazu kommen viele ganzjährig geschützte Arten. Auf dieser Seite steht alles in einer Tabelle, mit Kalender und den wichtigsten Sonderregeln.

Geregelt ist das in § 1 und § 2 der Hessischen Fischereiverordnung vom 14. April 2023. Das Gesetz vom 16. Dezember 2025 änderte nur Verwaltungsregeln, die Tabellen blieben unverändert.12

Hessen spricht meist vom Entnahmemaß statt vom Mindestmaß: Es gibt eine untere und teils eine obere Grenze. Gewässerbewirtschafter dürfen strengere Regeln festlegen, frag deshalb vor dem Angeln nach der Erlaubnis.

Schonzeiten-Kalender Hessen

Der Kalender zeigt, in welchen Monaten du welche Art in Hessen nicht fangen darfst. Beim Karpfen gilt die Schonzeit für die Wildform.1

ganzer Monat Schonzeit   Schonzeit beginnt oder endet im Monat   keine Schonzeit. Die genauen Tage stehen in der Spalte Zeitraum und beim Antippen der Zelle.

ArtJFMAMJJASONDZeitraumEntnahmemaß
Hecht1. Februar bis 15. April50 bis 90 cm
Aal15. September bis 1. März50 bis 70 cm
Karpfen (Wildform)15. März bis 31. Mai (Wildform)45 bis 60 cm (Wildform)
Schleie1. Mai bis 30. Juni25 bis 45 cm
Rotfeder15. März bis 31. Mai20 bis 30 cm
Barbe1. Mai bis 30. Juni40 bis 60 cm
Nase15. März bis 30. April25 bis 40 cm
Moderlieschen1. Mai bis 30. Junikein Maß
Bachforelle1. Oktober bis 31. März25 bis 60 cm
Äsche1. März bis 15. Mai30 bis 45 cm

Schonzeiten und Mindestmaße in Hessen: alle Arten

Die Tabelle nennt alle 45 Arten mit Schonzeit und Entnahmemaß nach der Hessischen Fischereiverordnung.1 Arten ohne Schonzeit, aber mit Maß, stehen ebenfalls drin. Ein Klick auf den Namen führt zum Steckbrief mit Bild.

Schonzeit feste Schonzeit   keine keine Schonzeit, aber Mindestmaß   ganzjährig ganzjährig geschont   keine weder Schonzeit noch Mindestmaß

ArtSchonzeitEntnahmemaßHinweis
Raubfische und Aal
Hecht1. Februar bis 15. April50 bis 90 cmFenster: unter 50 und über 90 cm zurücksetzen
Zanderkeine landesweite Schonzeitab 50 cmEdersee und Twistesee: eigene Schonzeit 15. März bis 31. Mai
Welskeine landesweite Schonzeitkein Maßlandesweit keine Vorgabe
Flussbarschkeine landesweite Schonzeitkein Maßlandesweit keine Vorgabe
Rapfenkeine landesweite Schonzeitkein Maßlandesweit keine Vorgabe
Aal15. September bis 1. März50 bis 70 cmFenster: unter 50 und über 70 cm zurücksetzen
Friedfische
Karpfen15. März bis 31. Mai (Wildform)45 bis 60 cm (Wildform)Schonzeit und Maß gelten für die Wildform
Schleie1. Mai bis 30. Juni25 bis 45 cmFenster: unter 25 und über 45 cm zurücksetzen
Brachse (Blei)keine landesweite Schonzeitkein Maßlandesweit keine Vorgabe
Rotauge (Plötze)keine landesweite Schonzeitkein Maßlandesweit keine Vorgabe
Rotfeder15. März bis 31. Mai20 bis 30 cmFenster: unter 20 und über 30 cm zurücksetzen
Döbel (Aitel)keine landesweite Schonzeitkein Maßlandesweit keine Vorgabe
Aland (Orfe)keine landesweite Schonzeitkein Maßlandesweit keine Vorgabe
Haselkeine landesweite Schonzeitkein Maßlandesweit keine Vorgabe
Barbe1. Mai bis 30. Juni40 bis 60 cmFenster: unter 40 und über 60 cm zurücksetzen
Nase15. März bis 30. April25 bis 40 cmFenster: unter 25 und über 40 cm zurücksetzen
Gründlingkeine landesweite Schonzeitkein Maßlandesweit keine Vorgabe
Giebelkeine landesweite Schonzeitkein Maßlandesweit keine Vorgabe
Ukelei (Laube)keine landesweite Schonzeitkein Maßlandesweit keine Vorgabe
Kaulbarschkeine landesweite Schonzeitkein Maßlandesweit keine Vorgabe
Güsterkeine landesweite Schonzeitkein Maßlandesweit keine Vorgabe
Moderlieschen1. Mai bis 30. Junikein MaßKleinfisch, Schonzeit ohne Maß
Forellen und Äsche
Bachforelle1. Oktober bis 31. März25 bis 60 cmGilt auch für Meer- und Seeforelle (Atlantische Forelle)
Regenbogenforellekeine landesweite Schonzeitkein MaßMeist Besatzfisch
Äsche1. März bis 15. Mai30 bis 45 cmFenster: unter 30 und über 45 cm zurücksetzen
Bachsaiblingkeine landesweite Schonzeitkein Maßlandesweit keine Vorgabe
Ganzjährig geschützt
Atlantischer Lachsganzjährig geschontnicht entnehmenWiederansiedlung in der Lahn
Quappe (Trüsche)ganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Karauscheganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Zährte (Rußnase)ganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Bitterlingganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Schlammpeitzgerganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Groppe (Koppe)ganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Edelkrebsganzjährig geschontnicht entnehmenKrebs, eigene Krebsliste
Elritzeganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Schneiderganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Steinbeißerganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Zwergstichlingganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Rheinfelchenganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Maifischganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Atlantischer Störganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Flunderganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Bachneunaugeganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Flussneunaugeganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt
Meerneunaugeganzjährig geschontnicht entnehmenganzjährig geschützt

Schonzeit Hecht Hessen

Der Hecht ist vom 1. Februar bis 15. April geschont. Danach darfst du ihn nur entnehmen, wenn er zwischen 50 und 90 Zentimetern misst.1

Kleinere und größere Hechte gehen zurück ins Wasser. Wie du ihn sicher erkennst, steht im Steckbrief Hecht.

Schonzeit Zander Hessen

Für den Zander gibt es landesweit keine Schonzeit, das Entnahmemaß liegt bei mindestens 50 Zentimetern.1

Am Edersee und am Twistesee gilt aber eine eigene Schonzeit vom 15. März bis 31. Mai.34 Die Regel steht in den Bedingungen der Talsperren, nicht in der Landesverordnung.

Schonzeit Aal Hessen

Der Aal ist vom 15. September bis 1. März geschont, das Entnahmefenster reicht von 50 bis 70 Zentimetern.1

Die Schonzeit reicht über den Jahreswechsel. Im Kalender siehst du sie deshalb an beiden Rändern.

Ganzjährig geschützte Arten

Diese Arten darfst du nicht fangen oder entnehmen. Hängt eine an der Angel, setzt du sie sofort schonend zurück.1

Sonderregeln

  • Entnahmefenster: Du darfst nur Fische zwischen unterer und oberer Grenze entnehmen. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.1
  • Edersee und Twistesee: Für den Zander gilt eine eigene Schonzeit vom 15. März bis 31. Mai.34
  • Karpfen: Schonzeit und Maß beziehen sich auf die Wildform.1
  • Forellen: Die Verordnung fasst Bach-, Meer- und Seeforelle als Atlantische Forelle zusammen, für alle gelten dieselben Werte.1
  • Gewässerordnung des Pächters: Vereine und Pächter dürfen strengere Schonzeiten, größere Maße und Fangbegrenzungen festlegen. Maßgeblich ist, was in deiner Erlaubnis steht.

Wie du die Arten sicher bestimmst, zeigt der Artikel Fischarten in Hessen. Wo du angeln kannst, steht in den Angelseen in Hessen. Schonzeiten und Maße sind außerdem Prüfungsstoff, du übst sie im Prüfungstrainer für die Fischerprüfung.

Häufige Fragen

Wann ist Schonzeit für Hecht in Hessen?

Vom 1. Februar bis 15. April. Danach gilt das Entnahmefenster von 50 bis 90 Zentimetern.1

Gibt es eine Schonzeit für Zander in Hessen?

Landesweit nicht, das Maß liegt bei mindestens 50 Zentimetern. Am Edersee und Twistesee gilt vom 15. März bis 31. Mai eine eigene Schonzeit.34

Was passiert, wenn ich in der Schonzeit einen Fisch fange?

Du setzt ihn sofort schonend zurück. Wer geschonte Fische behält, verstößt gegen die Fischereiverordnung und muss mit Ärger mit der Fischereiaufsicht rechnen. Die genauen Folgen regeln das Hessische Fischereigesetz und die Gewässerordnung.

Gelten die Schonzeiten auch am Vereinsgewässer?

Ja, die Landesverordnung gilt überall. Der Verein oder Pächter darf zusätzlich strengere Regeln festlegen, etwa längere Schonzeiten oder Fangbegrenzungen.

Welche Fische sind in Hessen ganzjährig geschützt?

Unter anderem Lachs, Quappe, Karausche, Bitterling, Schlammpeitzger, Zährte, Groppe, Edelkrebs und alle Neunaugen.1

Quellen

  1. Hessische Fischereiverordnung (HFischV) vom 14. April 2023, GVBl. Nr. 15, §§ 1 und 2 (starweb.hessen.de)
  2. GVBl. Hessen 2025 Nr. 110 vom 22.12.2025 (Gesetz vom 16.12.2025, Art. 37: Änderung der HFischV) (starweb.hessen.de)
  3. Stadt Bad Arolsen: Fischereiordnung Twistesee 2024 (bad-arolsen.de)
  4. Naturpark Kellerwald-Edersee: Angelscheinbedingungen Edersee (naturpark-kellerwald-edersee.de)