Frage 371 von 563 · Fischerprüfung Hessen

Wo sind die Schonmaße rechtlich geregelt?

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Richtige Antwort zu Frage 371

  • C: In den jeweiligen Fischereigesetzen und Fischereiverordnungen der Länder oder im unmittelbar geltenden EU-Recht.
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