Frage 363 von 563 · Fischerprüfung Hessen

Welcher tierschutzrechtliche Grundsatz gilt für die Fischerei?

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Richtige Antwort zu Frage 363

  • B: Keinem Tier dürfen ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
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