Frage 353 von 563 · Fischerprüfung Hessen

Welche Einschränkungen bei Freischneidearbeiten an Gewässern und auf anderen Flächen sind gemäß BNatSchG zu beachten?

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Richtige Antwort zu Frage 353

  • C: Das grundsätzliche Verbot, Gehölze sowie Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis 30. September zu schneiden oder zu beseitigen.
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