Frage 353 von 563 · Fischerprüfung Hessen
Welche Einschränkungen bei Freischneidearbeiten an Gewässern und auf anderen Flächen sind gemäß BNatSchG zu beachten?
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Richtige Antwort zu Frage 353
- C: Das grundsätzliche Verbot, Gehölze sowie Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis 30. September zu schneiden oder zu beseitigen.
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