Frage 330 von 563 · Fischerprüfung Hessen

Warum kann bei dem Zurücksetzen aller gefangenen Fische ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen?

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Richtige Antwort zu Frage 330

  • B: Weil gegebenenfalls kein vernünftiger Grund für die Ausübung der Angelfischerei nach dem Tierschutzgesetz vorliegt.
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