Frage 273 von 563 · Fischerprüfung Hessen

Wer darf Fischbesatzmaßnahmen durchführen, sofern die Besatzmaßnahme sinnvoll ist?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 273

  • B: Nur der Fischereiberechtigte / Fischereirechtsinhaber / Fischereipächter.
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